Gerne unterstützen wir Sie bei der Umsetzung eines nachhaltigen Fuhrparkkonzeptes?

Mit Geltung ab dem 2. August 2021 werden durch die Clean Vehicles Directive (CVD) Mindest-quoten für die öffentliche Beschaffung sauberer und energieeffizienter Fahrzeuge festgelegt. Die-se neue gesetzliche Regelung betrifft in besonderem Maße die kommunalen Fuhrparks auch der Abfallwirtschaft mit Wirkung für die nächsten an-stehenden Beschaffungen.

Für die kommunalen Fuhrparkbetreiber stehen damit schon bei der nächsten Ausschreibung von PKW oder Nutzfahrzeugen weitreichende Entscheidungen bezüglich der Wahl alternativer An-triebstechniken an.

Zu deren Vorbereitung ist es sinnvoll, die Potenziale für den Einsatz alternativer Antriebstechniken im eigenen Betrieb grundsätzlich zu ermitteln und einen konkreten Entwicklungspfad in Richtung eines emissionsgeminderten Fuhrparkbetriebs zu zeichnen. Dieser Entwicklungspfad dient dann als Leitlinie für zukünftige konkrete Be-schaffungsmaßnahmen.

In die Ermittlung des betrieblichen Potenzials zur Emissionsreduzierung gehen zahlreiche Faktoren ein wie Fuhrparkstruktur, Einsatzprofile, lokale und regionale Infrastruktur und Fördermöglichkeiten. Der Potenzial- und Entwicklungsplan zeigt die Entwicklung des Fuhrparks im Betrachtungszeitraum und den resultierenden Verlauf der betrieblichen CO2-Emissionen an. Intern dient dieser dem Betrieb als strategische Richtschnur bei zukünftigen Beschaffungen und der Einhaltung der Vorgaben der CVD. In der externen Kommunikation wird dieser eingesetzt, um den Beitrag des Betriebes zur Ressourcenschonung und Emissionsminderung zu dokumentieren.
Wir helfen Ihnen bei der Ermittlung Ihrer Potentiale und der Erstellung eines Entwicklungsplans.