Externe Vergabestelle, punktuelle Unterstützung bei Ausschreibungen, Vergabeprozesse optimieren, Aufbau von Beschaffungsrichtlinien, Schulungen – Sie bestimmen den Bedarf, wir unterstützen mit unserer Expertise.

Bedarfsgerecht, effizient, rechtssicher & marktorientiert

Die öffentliche Hand vergibt jedes Jahr Aufträge im dreistelligen Milliardenbereich. Maßgeblich für den Erfolg eines Vergabeverfahrens ist, dass dieses bedarfsgerecht, effizient, rechtssicher und marktorientiert durchgeführt wird. Das Vergaberecht ist dabei in den letzten Jahren durch umfassende Änderungen (VgV / UVgO) geprägt worden. Insbesondere die Einführung der E-Vergabe hat das öffentliche Beschaffungswesen bewegt.

Wir beraten in allen Fragen rund um Vergabeverfahren, von der punktuellen Unterstützung bis hin zur kompletten Betreuung des Beschaffungsprozesses. Unsere Leistung beginnt bereits bei der Entwicklung einer Beschaffungsstrategie sowie der Erstellung von Vergabekonzepten. Daneben beraten wir Sie zu Fragen der Markterkundung, erstellen auf Wunsch vollständige Vergabe- bzw. Ausschreibungsunterlagen, übernehmen die Eignungsprüfung und Angebotsbewertung und präsentieren im Bedarfsfall Ihr Ausschreibungsergebnis in den jeweils zuständigen Gremien. Profitieren Sie von unserer langjährigen Praxis im Bereich Vergabemanagement für öffentliche Auftraggeber.

Unser Leistungsportfolio

Ausgewählte Steckbriefe unserer Tätigkeitsfelder

Aufbau zentraler Vergabestellen / Optimierung vorhandener Vergabeprozesse

Sie möchten eine zentrale Vergabestelle einrichten oder bereits bestehende Vergabeprozesse optimieren?

In diesem Fall agieren wir für Sie gemeinsam mit unseren Experten aus dem Bereich Öffentliche Verwaltung sowie unserem Kooperationspartner, den teamiur Rechtsanwälten. Dadurch erhalten Sie die optimale Verknüpfung aus vergaberechtlichem Know-How und praxistauglicher Geschäftsprozessanalyse/-optimierung. Nicht nur zur Optimierung der Beschaffungsprozesskosten, sondern auch um Manipulation und Korruption (Compliance) vorzubeugen, ist im Beschaffungsbereich eine geordnete Aufbau- und Ablauforganisation sicherzustellen. Des Weiteren sind klare Verantwortlichkeiten und Entscheidungsbefugnisse zu definieren.

In geeigneten Fällen kann die Einrichtung zentraler Vergabestellen empfehlenswert sein. Durch zentrale Vergabestellen wird der Beschaffungsprozess vereinheitlicht, standardisiert und auf diese Art und Weise effizienter.
Es kann dann nicht mehr passieren, dass in Unkenntnis paralleler Beschaffungsvorgänge bei anderen Beschaffungsstellen innerhalb desselben öffentlichen Auftraggebers mehrere Verträge mit einem Unternehmen zu unterschiedlichen Konditionen und Preisen abgeschlossen werden.

Dabei ist wichtig, dass jedem der Prozessbeteiligten (u. a. Fachabteilung, Rechtsamt, Dezernat, Rechnungsprüfungsamt, externe Berater, zentrale Vergabestelle) klar ist, wer wann was zu tun hat. Jeder Beteiligte muss aber auch wissen, wie er seine (Teil-)Aufgabe erfüllen kann. Fehlt ihm das notwendige Handwerkszeug, ist der Prozess zum Scheitern verurteilt. Vorhandene Defizite können durch Qualifizierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausgeglichen werden oder man bedient sich externer Unterstützung.

Wir kennen seit langen Jahren öffentliche Verwaltungen und Betriebe mit zentralen Vergabestellen und können daher praxiserprobte Modelle gemeinsam mit Ihnen umsetzen.

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E-Vergabe

Nutzen Sie bereits alle Vorteile, die sich mit der E-Vergabe eröffnen?

Seit der Vergaberechtsreform in 2016 bestehen konkrete Vorgaben, in welchem Umfang und ab welchem Stichtag die Durchführung elektronischer Vergaben für die öffentlichen Auftraggeber verbindlich wird. Mit Umsetzung der UVgO auf Landesebene wird, wenn auch nur zum Teil, die E-Vergabe auch im Unterschwellenbereich Einzug erhalten.

D.h. kein Ausdrucken mehr von mehreren hundert Seiten Vergabeunterlagen und kein postalischer Versand. Die Vergabeplattform steht rund um die Uhr für den Auftraggeber und die Bieter bereit. Jederzeit können Sie bei Bedarf einen Statusabruf der gelisteten interessierten Unternehmen vornehmen. Sämtliche Unterlagen, Vorgänge, Bieterkommunikation, Angebote werden in einer elektronische Vergabeakte gespeichert.
Die teamwerk AG führt vor diesen rechtlichen Verpflichtungen für ihre Kunden bereits fast alle Vergaben auf elektronischem Wege durch und verfügt über ein umfassendes Know-how im Zusammenhang mit allen Belangen der E-Vergabe. Gerne führen wir auch Ihre Ausschreibung vollständig auf elektronischem Wege durch, unterstützen Sie bei der Implementierung der Werkzeuge sowie der Optimierung bestehender Prozesse zur elektronischen Vergabe. Auf Wunsch stehen wir Ihnen zudem im Wege eines Inhouse-Seminars für alle theoretischen und praktischen Fragen zur E-Vergabe zur Verfügung.

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Externe Vergabestelle

Sie suchen einen Dienstleister, der Ihnen den gesamten Vergabeprozess abnimmt?

Dann übernimmt die teamwerk AG gerne die komplette operative Abwicklung des Vergabeprozesses im Sinne einer externen Vergabestelle für Sie!

Dazu gehört neben der Ermittlung des konkreten Bedarfes vor allem die Ausschreibungskonzeption und die Leistungsbeschreibung inkl. Vertragsgestaltung. Aufgrund der Kooperation mit den teamiur Rechtsanwälten kann ein Vertrag separat angeboten werden und für den Vergabeprozess von Anfang an Rechtssicherheit geschaffen werden. Aber auch die Losbildung (Fachlose, Gebietslose, Mengenlose) spielt für eine marktgerechte Beschaffung eine wichtige Rolle.

Mit unserem Kooperationspartner legen wir bei der Leistungsbeschreibung und Vertragsgestaltung einen großen Wert auf die Qualität der Leistungen oder Waren, die jeweils zu beschaffen sind. Über Auftragserfüllungsklauseln wird sichergestellt, dass Sie erfolgreich auch die Qualität durchsetzen können, die Sie ausgeschrieben haben. Bei längerfristigen Dienstleistungsaufträgen ist zudem eine schlanke Vertragsdurchführung wichtig. So ist etwa bei der Preisbildung und Abrechnung darauf zu achten, dass die Rechnungsprüfung nicht zu einem überhöhten Aufwand führt.

Mit unserer langjährigen Expertise führen wir Ihre Ausschreibungen zu einem wirtschaftlichen Erfolg. Auch nach der Ausschreibung sind wir natürlich zusammen für Sie da, etwa wenn Vertragsänderungen wie z. B. Preisanpassungen notwendig werden.

Als externe Vergabestelle leisten wir weiter einen Beitrag zur Korruptionsbekämpfung und Compliance.
Hierzu arbeiten wir stetig mindestens mit dem Vier-Augen-Prinzip.

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Vergabe-Dienstanweisungen – Aufbau, Novellierung und Implementierung

Sie möchten eine bestehende Vergabe-Dienstanweisung überarbeiten oder eine solche erstmalig einführen?

Für kaum ein anderes Sachgebiet ist die Regelung bestimmter Arbeitsabläufe und organisatorischer Schnittstellen mittels Dienstanweisung sinnvoller als im Bereich öffentlicher Ausschreibungen. Denn das Vergaberecht verzeiht sowohl auf Auftraggeber- als auch auf Bieterseite formale Fehler in den seltensten Fällen. Als Konsequenz droht aus Sicht des öffentlichen Auftraggebers im ungünstigsten Fall die erfolglose Abwehr eines Nachprüfungsverfahrens.
Zur Vermeidung etwaiger Risiken hat die Vorgabe von bestimmten Verfahrensabläufen mittels Dienstanweisung ihre absolute Berechtigung. Die Dienstanweisung kann aber auch dafür dienen, die über viele Verordnungen und Gesetze verteilten Regeln einfach nur übersichtlich zusammenzufassen.
Viele bestehende Dienstanweisungen, die letztlich eine rechtsverbindliche Weisung des Arbeitgebers/Dienstherrn darstellen, sind jedoch sehr textlastig und geben oft nur den Inhalt von Verordnungen und Gesetzen wieder. Sie bieten daher für den Anwender kaum einen Mehrwert.

Kennen Sie das, Sie besuchen ein Seminar und die an die Wand geworfene Präsentation ist derart textlastig, dass entweder nur dem Referenten oder der Folie gefolgt werden kann. Dabei sollte die Folie doch lediglich die relevanten Eckpunkte aufführen, um den Zuhörer mitzunehmen und durch die Präsentation zu führen. Umgekehrt darf ein Skript textlich weiter gehen, damit der Interpretationsraum, den eine reine Grafik bildet, verkürzt bzw. die Grafik erläutert werden kann. Aus dieser Kenntnis heraus stellen wir Ihrer textlichen Dienstanweisung auf Wunsch eine grafische Abbildung der Arbeitsabläufe als Anlage bei, um die Stärken beider Medien optimal zu vereinen.

Gleich, ob Sie eine bestehende Dienstanweisung überarbeiten oder eine solche erstmalig einführen wollen, wir unterstützen Sie gerne bei dieser Aufgabe. Wählen Sie dabei das Ihren Bedürfnissen entsprechende Leistungspaket aus:

  • Umsetzung einer Gesetzesnovelle oder interner Veränderungen
  • Optimierung von Arbeitsabläufen
  • Textliche Darstellung
  • Grafische Darstellung
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Vergabeunterstützung

Sie können eine Ausschreibung grundsätzlich selbst durchführen, benötigen aber punktuelle Unterstützung?

Nicht immer soll gleich das gesamte Vergabeverfahren in dritte Hände gegeben werden. Manchmal benötigen die öffentlichen Auftraggeber punktuelle Unterstützung zu einzelnen Teilen des Verfahrens, wie die Erstellung von Vergabeunterlagen oder die Durchführung der E-Vergabe für bereits vom Auftraggeber erstellte Vergabeunterlagen.

Teilweise wird auch einfach Beratung bei der Durchführung selten durchgeführter Vergabeverfahren wie dem Wettbewerblichen Dialog oder einem zweistufigen Verhandlungsverfahren gewünscht.

Vielfach werden wir auch bei der Erstellung von Wertungsmatrizen hinzugezogen. Gemäß § 58 der Vergabeverordnung soll der Zuschlag bekanntermaßen auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt werden. Was leicht klingt, kann in der Praxis schnell sehr anspruchsvoll werden. Das wirtschaftlichste Angebot ist dasjenige mit dem besten Preis-/Leistungsverhältnis. Kann ich dann überhaupt noch nur nach dem Preis vergeben? Und bedeutet das, dass nur noch die Zuschlagsformel (Z) =/ verwendet werden darf? Können Eignungskriterien gleichzeitig auch Zuschlagskriterien sein? …

Bei all diesen Aufgaben bringen wir unsere praktischen Erfahrungen aus über 1.000 erfolgreichen Vergabeverfahren in den letzten 20 Jahren in Kooperation mit der Rechtsanwaltskanzlei teamiur Rechtsanwälte mit ein.

Auch bei Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen (Soll-Kosten-Rechnung) unterstützen wir Sie gerne. In diesem Zusammenhang gilt es z.B. zu beachten, dass die Soll-Kosten-Rechnung vor der Submission durchgeführt wurde, da in der Regel nur dann eine Aufhebung wegen Unwirtschaftlichkeit in Betracht kommt.

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Wettbewerblicher Dialog

Noch eine Verfahrensart… -aber eine, die sich lohnt!

Nach § 14 der Vergabeverordnung sind öffentliche Aufträge grundsätzlich im offenen oder nichtoffenen Verfahren zu vergeben. In bestimmten Fällen sind diese Verfahrensarten jedoch ungeeignet oder haben sich als ungeeignet erwiesen, da keine ordnungsgemäßen oder nur unannehmbare Angebote eingereicht wurden. Dann können unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen andere Verfahrensarten zur Anwendung kommen, wie z. B. der wettbewerbliche Dialog.

Zwar gibt es keine Beschaffungsgegenstände, die per se nur mittels dieser Verfahrensalternativen beschafft werden können, aber eben solche, die aufgrund konkreter Umstände, die mit der Art, der Komplexität oder dem rechtlichen oder finanziellen Rahmen oder den damit einhergehenden Risiken verbunden sind, oftmals nicht ohne vorherige Verhandlungen vergeben werden können, wie z.B. die Beschaffung von Branchen-/Individualsoftware. Auch dann, wenn konzeptionelle oder innovative Lösungen gefragt sind, bietet der wettbewerbliche Dialog eine optimale Verfahrensalternative.

Im Dialog mit den Bietern können alle Aspekte eines Auftrags erörtert und so gemeinsam eine Lösung entwickelt werden, die den Bedürfnissen und Anforderungen des Auftraggebers am besten gerecht wird. Der wettbewerbliche Dialog kann damit entscheidend die Qualität eines Ausschreibungsergebnisses steigern und ermöglicht eine vergaberechtlich zulässige Einbindung der Teilnehmer eines Vergabeverfahrens.

Soll Ihre Beschaffung im Wege des wettbewerblichen Dialogs erfolgen, so können Sie mit uns auf einen erfahrenen Partner zurückgreifen, der diese Verfahrensart für unterschiedlichste Beschaffungsgegenstände einsetzt. Dies gilt gleich, ob Sie hierbei lediglich punktuelle Unterstützung oder die Abwicklung des gesamten Vergabeprozesses wünschen.

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Aktuelle Ausschreibungen

Vergabeunterlagen und weitere Informationen

28.03.2024
Übernahme und Verwertung von Bioabfall aus dem Landkreis Main-Spessart
Bekanntmachung
193001-2024
16.02.2024
Ladeinfrastruktur für batterieelektrische Abfallsammelfahrzeuge für den Abfallzweckverband Rhein-Mosel-Eifel
Bekanntmachung
02.02.2024
Rahmenvertrag Zählerwechsel Gas und Wasser für Stadtwerke Ludwigsburg-Kornwestheim GmbH
Bekanntmachung
71744-2024
26.01.2024
Sammlung, Beförderung und Transport von Siedlungsabfällen im Wetteraukreis
Bekanntmachung
59150-2024
24.01.2024
Erfassung, Sammlung, Beförderung und Verwertung von kommunalen Abfällen in der Gemeinde Sulzbach (Taunus)
Bekanntmachung
00054410-2024
10.01.2024
Beschaffung und Montage von Spielgeräten für Spielplätze und Kindergärten für die Stadt Linden
Bekanntmachung
08.12.2023
Freibad Hoheneck Betriebsgebäude Rohbauarbeiten für die Stadtwerke Ludwigsburg-Kornwestheim
Bekanntmachung
28.11.2023
STLA-KiTa-Fenster/Sonnenschutz
Bekanntmachung