Nutzen Sie bereits alle Vorteile, die sich mit der E-Vergabe eröffnen?
Seit der Vergaberechtsreform in 2016 bestehen konkrete Vorgaben, in welchem Umfang und ab welchem Stichtag die Durchführung elektronischer Vergaben für die öffentlichen Auftraggeber verbindlich wird. Mit Umsetzung der UVgO auf Landesebene wird, wenn auch nur zum Teil, die E-Vergabe auch im Unterschwellenbereich Einzug erhalten.
D.h. kein Ausdrucken mehr von mehreren hundert Seiten Vergabeunterlagen und kein postalischer Versand. Die Vergabeplattform steht rund um die Uhr für den Auftraggeber und die Bieter bereit. Jederzeit können Sie bei Bedarf einen Statusabruf der gelisteten interessierten Unternehmen vornehmen. Sämtliche Unterlagen, Vorgänge, Bieterkommunikation, Angebote werden in einer elektronische Vergabeakte gespeichert.
Die teamwerk AG führt vor diesen rechtlichen Verpflichtungen für ihre Kunden bereits fast alle Vergaben auf elektronischem Wege durch und verfügt über ein umfassendes Know-how im Zusammenhang mit allen Belangen der E-Vergabe. Gerne führen wir auch Ihre Ausschreibung vollständig auf elektronischem Wege durch, unterstützen Sie bei der Implementierung der Werkzeuge sowie der Optimierung bestehender Prozesse zur elektronischen Vergabe. Auf Wunsch stehen wir Ihnen zudem im Wege eines Inhouse-Seminars für alle theoretischen und praktischen Fragen zur E-Vergabe zur Verfügung.