Sie können eine Ausschreibung grundsätzlich selbst durchführen, benötigen aber punktuelle Unterstützung?
Nicht immer soll gleich das gesamte Vergabeverfahren in dritte Hände gegeben werden. Manchmal benötigen die öffentlichen Auftraggeber punktuelle Unterstützung zu einzelnen Teilen des Verfahrens, wie die Erstellung von Vergabeunterlagen oder die Durchführung der E-Vergabe für bereits vom Auftraggeber erstellte Vergabeunterlagen.
Teilweise wird auch einfach Beratung bei der Durchführung selten durchgeführter Vergabeverfahren wie dem Wettbewerblichen Dialog oder einem zweistufigen Verhandlungsverfahren gewünscht.
Vielfach werden wir auch bei der Erstellung von Wertungsmatrizen hinzugezogen. Gemäß § 58 der Vergabeverordnung soll der Zuschlag bekanntermaßen auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt werden. Was leicht klingt, kann in der Praxis schnell sehr anspruchsvoll werden. Das wirtschaftlichste Angebot ist dasjenige mit dem besten Preis-/Leistungsverhältnis. Kann ich dann überhaupt noch nur nach dem Preis vergeben? Und bedeutet das, dass nur noch die Zuschlagsformel (Z) =/ verwendet werden darf? Können Eignungskriterien gleichzeitig auch Zuschlagskriterien sein? …
Bei all diesen Aufgaben bringen wir unsere praktischen Erfahrungen aus über 1.000 erfolgreichen Vergabeverfahren in den letzten 20 Jahren in Kooperation mit der Rechtsanwaltskanzlei teamiur Rechtsanwälte mit ein.
Auch bei Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen (Soll-Kosten-Rechnung) unterstützen wir Sie gerne. In diesem Zusammenhang gilt es z.B. zu beachten, dass die Soll-Kosten-Rechnung vor der Submission durchgeführt wurde, da in der Regel nur dann eine Aufhebung wegen Unwirtschaftlichkeit in Betracht kommt.