Sie möchten eine bestehende Vergabe-Dienstanweisung überarbeiten oder eine solche erstmalig einführen?

Für kaum ein anderes Sachgebiet ist die Regelung bestimmter Arbeitsabläufe und organisatorischer Schnittstellen mittels Dienstanweisung sinnvoller als im Bereich öffentlicher Ausschreibungen. Denn das Vergaberecht verzeiht sowohl auf Auftraggeber- als auch auf Bieterseite formale Fehler in den seltensten Fällen. Als Konsequenz droht aus Sicht des öffentlichen Auftraggebers im ungünstigsten Fall die erfolglose Abwehr eines Nachprüfungsverfahrens.
Zur Vermeidung etwaiger Risiken hat die Vorgabe von bestimmten Verfahrensabläufen mittels Dienstanweisung ihre absolute Berechtigung. Die Dienstanweisung kann aber auch dafür dienen, die über viele Verordnungen und Gesetze verteilten Regeln einfach nur übersichtlich zusammenzufassen.
Viele bestehende Dienstanweisungen, die letztlich eine rechtsverbindliche Weisung des Arbeitgebers/Dienstherrn darstellen, sind jedoch sehr textlastig und geben oft nur den Inhalt von Verordnungen und Gesetzen wieder. Sie bieten daher für den Anwender kaum einen Mehrwert.

Kennen Sie das, Sie besuchen ein Seminar und die an die Wand geworfene Präsentation ist derart textlastig, dass entweder nur dem Referenten oder der Folie gefolgt werden kann. Dabei sollte die Folie doch lediglich die relevanten Eckpunkte aufführen, um den Zuhörer mitzunehmen und durch die Präsentation zu führen. Umgekehrt darf ein Skript textlich weiter gehen, damit der Interpretationsraum, den eine reine Grafik bildet, verkürzt bzw. die Grafik erläutert werden kann. Aus dieser Kenntnis heraus stellen wir Ihrer textlichen Dienstanweisung auf Wunsch eine grafische Abbildung der Arbeitsabläufe als Anlage bei, um die Stärken beider Medien optimal zu vereinen.

Gleich, ob Sie eine bestehende Dienstanweisung überarbeiten oder eine solche erstmalig einführen wollen, wir unterstützen Sie gerne bei dieser Aufgabe. Wählen Sie dabei das Ihren Bedürfnissen entsprechende Leistungspaket aus: