Outsourcing oder Kommunalisierung – Keine einfache Schwarz-oder-Weiß-Frage!

Kommunen und kommunalen Unternehmen obliegt im Falle von freiwilligen Aufgaben und Pflichtaufgaben nach Weisung die Entscheidungshoheit darüber, die Leistungen in eigener Regie (ggf. mit einem kommunalen Partner) zu erbringen oder diese durch Dritte erledigen zu lassen. Diese Fragestellung kann als „make or buy“, Outsourcing bzw. Kommunalisierung bezeichnet werden und in regelmäßig zu unterschiedlichsten Tätigkeitsfeldern gefunden werden (Bsp.):

Neben den vorgenannten Tätigkeiten muss die Frage nach „make or buy“ regelmäßig auch in Bezug auf vollständige Aufgabenbereiche der hoheitlichen Daseinsvorsorge (z.B. öffentliche Abfallsammlung, kommunaler Wohnungsbau) beantwortet werden. Typischerweise handelt es sich jedoch um Tätigkeiten/Aufgaben, die außerhalb der Kernkompetenzen der Kommune liegen, bzw. es sich um sog. Hilfstätigkeiten handelt.

Die Frage nach „make or buy“ suggeriert zunächst eine einfache Schwarz-Weiß-Lösung. Vielfach bestehen neben einem klassischen Fremdbezug bzw. der Eigenerbringung weitere Optionen/Mischformen, die in das Gesamtkalkül einzubeziehen sind (z.B. Eigenerledigung mit Fremdpersonal/Leiharbeitskräften, Aufgabenwahrnehmung im Rahmen einer IKZ, Tätigkeitsverlagerung in ein PPP).

Die Gründe für Outsourcing-Überlegungen sind vielfältig und folgen in weiten Bereichen auch dem gesellschaftlichen Wandel (z.B. Ausscheiden Aufgabenträger, Arbeitsmarktsituation und Fachkräftemangel, „kritische Betriebsgröße“). Die (Re-)Kommunalisierungsgedanken basieren hingegen meist auf Kostengründen (z.B. Marktversagen) oder resultieren aus mangelnder Leistungsqualität. Wie schon die angeführten Gründe für eine „make or buy“-Überlegung zeigen, kann auch die Beantwortung dieser Fragestellung nicht alleine auf wirtschaftlichen Kriterien fußen. Vielmehr bedarf es zusätzlich auch qualitativer Entscheidungskriterien, die in die Abwägung einzubeziehen sind.

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