Sie möchten eine zentrale Vergabestelle einrichten oder bereits bestehende Vergabeprozesse optimieren?

In diesem Fall agieren wir für Sie gemeinsam mit unseren Experten aus dem Bereich Öffentliche Verwaltung sowie unserem Kooperationspartner, den teamiur Rechtsanwälten. Dadurch erhalten Sie die optimale Verknüpfung aus vergaberechtlichem Know-How und praxistauglicher Geschäftsprozessanalyse/-optimierung. Nicht nur zur Optimierung der Beschaffungsprozesskosten, sondern auch um Manipulation und Korruption (Compliance) vorzubeugen, ist im Beschaffungsbereich eine geordnete Aufbau- und Ablauforganisation sicherzustellen. Des Weiteren sind klare Verantwortlichkeiten und Entscheidungsbefugnisse zu definieren.

In geeigneten Fällen kann die Einrichtung zentraler Vergabestellen empfehlenswert sein. Durch zentrale Vergabestellen wird der Beschaffungsprozess vereinheitlicht, standardisiert und auf diese Art und Weise effizienter.
Es kann dann nicht mehr passieren, dass in Unkenntnis paralleler Beschaffungsvorgänge bei anderen Beschaffungsstellen innerhalb desselben öffentlichen Auftraggebers mehrere Verträge mit einem Unternehmen zu unterschiedlichen Konditionen und Preisen abgeschlossen werden.

Dabei ist wichtig, dass jedem der Prozessbeteiligten (u. a. Fachabteilung, Rechtsamt, Dezernat, Rechnungsprüfungsamt, externe Berater, zentrale Vergabestelle) klar ist, wer wann was zu tun hat. Jeder Beteiligte muss aber auch wissen, wie er seine (Teil-)Aufgabe erfüllen kann. Fehlt ihm das notwendige Handwerkszeug, ist der Prozess zum Scheitern verurteilt. Vorhandene Defizite können durch Qualifizierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausgeglichen werden oder man bedient sich externer Unterstützung.

Wir kennen seit langen Jahren öffentliche Verwaltungen und Betriebe mit zentralen Vergabestellen und können daher praxiserprobte Modelle gemeinsam mit Ihnen umsetzen.