Die drei größten Fehler in Vergabeverfahren – und wie sie sich vermeiden lassen

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RA Martin Adams

Mag. rer. publ.
(Senior-Berater und Prokurist)

In Kooperation mit

Ein Vergabeverfahren scheitert selten an einer falschen Wertungsentscheidung. Es scheitert an Fehlern, die Monate früher gemacht wurden – und die in der Nachprüfung schmerzhaft sichtbar werden. In über einem Jahrzehnt Begleitung kommunaler Vergabeverfahren sehen wir immer wieder dieselben drei Muster: → Vergabevermerke, die erst am Ende geschrieben werden und die Verfahrensentscheidungen nicht tragen können → Markterkundungen, die formal vorhanden sind, aber inhaltlich nicht standhalten → Inkonsistenzen zwischen Leistungsbeschreibung, Wertung und Vertrag, die im Verfahren unauffällig bleiben – aber später Folgen haben In unserem neuen Beitrag haben wir die drei Fehler ausführlich analysiert – mit den typischen Mustern aus der Praxis und konkreten Vorschlägen, wie sich jeder Fehler organisatorisch vermeiden lässt. Lesenswert für alle, die in einer Vergabestelle, einem Zweckverband oder einem kommunalen Unternehmen Verfahren verantworten.

 

Der Vergabevermerk als Nachgedanke – warum Dokumentation am Anfang entscheidet

Der Vergabevermerk als Nachgedanke – warum Dokumentation am Anfang entscheidet
In den meisten Vergabestellen wird der Vergabevermerk geschrieben, wenn das Verfahren bereits weit fortgeschritten ist. Oft entsteht er sogar erst, wenn die Zuschlagsentscheidung schon getroffen wurde – als nachträgliche Dokumentation dessen, was bereits passiert ist.

Das ist verständlich, weil die operative Arbeit drängt. Aber es ist einer der häufigsten Gründe, warum Verfahren in der Nachprüfung scheitern.

Was die Rechtsprechung verlangt
Die Vergabekammern und Oberlandesgerichte legen die Dokumentationspflicht zunehmend streng aus. Verlangt wird nicht nur, dass dokumentiert wurde, sondern wie die Entscheidungsfindung verlaufen ist. Das umfasst:

  • die Begründung für die Wahl der Verfahrensart
  • die Herleitung der Eignungs- und Wertungskriterien
  • die dokumentierte Auseinandersetzung mit dem Markt
  • die Begründung jeder wesentlichen Verfahrensentscheidung
  • die nachvollziehbare Bewertung jedes Angebots


Wer all das erst nach Verfahrensende rekonstruiert, hat ein Problem: Die Dokumentation soll die Entscheidung tragen, nicht umgekehrt.

Was in der Praxis schief geht
In nahezu jedem Nachprüfungsverfahren, das wir begleiten, taucht dasselbe Muster auf. Die materielle Entscheidung der Vergabestelle war korrekt – die Begründung dafür ist aber im Vergabevermerk nicht erkennbar. Was den Verfahrensführenden klar war, steht nicht im Akt.

Das hat zwei Konsequenzen:
Erstens kann ein unterlegener Bieter Entscheidungen anfechten, deren Begründung nicht dokumentiert ist – und die Vergabekammer wird sie nicht durch nachgereichte Argumentation heilen lassen. Was im Vermerk nicht steht, hat es im Verfahren nicht gegeben.

Zweitens entstehen bei nachträglicher Dokumentation regelmäßig Lücken zwischen den Verfahrensschritten. Die Niederschrift der Markterkundung passt nicht zur tatsächlich verschickten Bekanntmachung. Die Eignungskriterien aus dem Vergabevermerk stimmen nicht mit dem überein, was die Bieter in den Unterlagen vorgefunden haben.

Was hilft
Der Vergabevermerk muss als laufendes Dokument geführt werden, nicht als Abschlussbericht. Konkret bedeutet das: Jede wesentliche Verfahrensentscheidung wird zeitnah dokumentiert – mit Begründung, Datum und beteiligten Personen.

Das ist organisatorischer Aufwand, der sich auszahlt. Wir kennen Vergabestellen, die mit dieser Methode arbeiten – und die in Nachprüfungsverfahren eine signifikant höhere Erfolgsquote haben.

Markterkundung als Pflichtübung – warum „wir haben drei Anbieter angefragt" nicht ausreicht

Die Markterkundung ist im Verfahren oft eine Pflichtübung, die schnell abgehakt wird. Drei E-Mails an bekannte Anbieter, eine zusammenfassende Notiz – fertig. Diese Praxis hat sich über Jahre eingebürgert, weil sie funktioniert hat. Sie funktioniert heute nicht mehr.

Die Anforderungen sind gestiegen
Die VK Bund und mehrere Oberlandesgerichte verlangen mittlerweile eine nachvollziehbare Markterkundung mit drei Elementen:

Erstens muss die Auswahl der Befragten dokumentiert sein. Warum genau diese Anbieter? Warum nicht andere? Wer entscheidet, welcher Marktteilnehmer befragt wird, beeinflusst implizit den späteren Bieterkreis – das ist nachprüfungsrelevant.

Zweitens müssen die Fragestellungen dokumentiert sein. Eine offene Frage „Wäre das für Sie machbar?“ liefert andere Antworten als eine konkrete Spezifikationsabfrage. Beide haben ihre Berechtigung – aber die Vergabestelle muss zeigen, warum sie sich für ihren Weg entschieden hat.

Zumeist genügt eine knappe schriftliche Erläuterung der Methodik. Wichtig ist, dass die Erläuterung im Vergabevermerk landet und nicht nur im Kopf der Verfahrensführenden.

Drittens muss die Auswertung dokumentiert sein. Welche Antworten haben welche Verfahrensentscheidung beeinflusst? Wenn die Markterkundung ergeben hat, dass eine Mindestlaufzeit von 5 Jahren erforderlich ist, muss das im Vermerk auftauchen – und sich später in den Vergabeunterlagen wiederfinden.

Was in der Praxis schief geht
Wir sehen zwei typische Muster.

Im ersten Muster ist die Markterkundung formal vorhanden, aber inhaltsleer. Drei Anbieter wurden angeschrieben, zwei haben geantwortet, eine kurze Notiz fasst die Antworten zusammen. Was daraus für das Verfahren folgt, bleibt unklar. Das ist eine angreifbare Konstruktion.

Im zweiten Muster wurde die Markterkundung substanziell durchgeführt – aber die Ergebnisse sind nicht im Vergabevermerk gelandet. Sie existieren in E-Mails, in handschriftlichen Notizen, in Gesprächsprotokollen, die nirgendwo zentral abgelegt sind. Im Nachprüfungsverfahren ist das, als hätte sie nicht stattgefunden.

Was hilft
Markterkundung ist Verfahrensarbeit, nicht Vorarbeit. Sie verdient eine eigene Methodik:

  • definierte Auswahlkriterien für die Befragten, schriftlich festgehalten
  • strukturierter Fragebogen oder Gesprächsleitfaden, ebenfalls schriftlich
  • Auswertungsnotiz, die die Schlussfolgerungen für das Verfahren explizit benennt
  • Aufnahme der Markterkundung in den Vergabevermerk

Der Mehraufwand ist überschaubar. Der Sicherheitsgewinn ist erheblich.

Inkonsistente Leistungsbeschreibung – wenn der Vertrag nicht zur Wertung passt

Der dritte Fehler ist der subtilste – und einer der häufigsten. Die Leistungsbeschreibung, die Wertungskriterien und der Vertragsentwurf entstehen oft parallel, in unterschiedlichen Arbeitsschritten, manchmal durch verschiedene Personen. Das Ergebnis: Inkonsistenzen, die im Verfahren nicht auffallen – aber später Folgen haben.

Drei typische Konstellationen
Erstens: Die Wertung verlangt mehr als die Leistungsbeschreibung. Beispiel: Die Leistungsbeschreibung fordert „eine fachkundige Einsatzleitung“. Die Wertung vergibt Punkte für „Anzahl der Einsatzleiter mit Hochschulabschluss“. Der Bieter, der einen Hochschulabsolventen einsetzt, bekommt Punkte – obwohl die Leistung das nicht verlangt. In der Nachprüfung wird das angreifbar, weil die Wertungskriterien nicht durch den Leistungsgegenstand gedeckt sind.

Zweitens: Der Vertrag widerspricht der Leistungsbeschreibung. Beispiel: Die Leistungsbeschreibung sieht eine bestimmte Mengenstruktur vor. Der Vertragsentwurf enthält eine andere Mengenstruktur, weil er aus einem früheren Verfahren übernommen wurde. Bieter kalkulieren auf Basis der Leistungsbeschreibung – schließen aber einen Vertrag mit abweichender Mengenstruktur ab. Das führt im Vollzug zu Konflikten und im Verfahren zu Rügen.

Drittens: Preisgleitklauseln passen nicht zur Wertungslogik. Die Wertung erfolgt auf Basis eines bestimmten Preismodells. Die Preisgleitklausel im Vertrag basiert auf einer anderen Logik. Im Ergebnis weiß niemand, was nach drei Jahren tatsächlich gezahlt wird – und ob die Wertungsentscheidung wirtschaftlich noch trägt.

Warum das passiert
Inkonsistenzen entstehen, weil die drei Dokumente – Leistungsbeschreibung, Wertungsmatrix, Vertragsentwurf – in der Praxis selten in einer Hand liegen. Die Leistungsbeschreibung wird oft vom Fachreferat erstellt. Die Wertungsmatrix wird von der Vergabestelle gestaltet. Der Vertragsentwurf kommt aus dem Justiziariat oder aus einer Vorlage.

Jede dieser Personen arbeitet kompetent – aber die Schnittstellen zwischen den Dokumenten werden oft nicht systematisch geprüft.

Was hilft
Vor Veröffentlichung der Vergabeunterlagen sollten Leistungsbeschreibung, Wertungsmatrix und Vertragsentwurf in einer expliziten Konsistenzprüfung abgeglichen werden. Drei Fragen:

  1. Sind alle Wertungskriterien durch die Leistungsbeschreibung gedeckt?
  2. Stimmen die Vertragsbedingungen mit der Leistungsbeschreibung überein – insbesondere bei Mengen, Laufzeiten und Anpassungsmechanismen?
  3. Wird die Preisgleitklausel auf derselben Basis kalkuliert wie die Wertung?


Diese Prüfung dauert in einem normalen Verfahren etwa einen halben Tag. Sie verhindert die meisten der inkonsistenzbedingten Rügen, die uns in der Praxis begegnen.

Was diese drei Fehler verbindet

Auf den ersten Blick wirken die drei Fehler unterschiedlich: Dokumentation, Markterkundung, Konsistenz. Tatsächlich verbindet sie ein gemeinsames Muster.

Alle drei entstehen nicht aus fachlichem Unwissen. Vergabestellen wissen, was zu tun ist. Sie entstehen aus Zeit- und Ressourcenknappheit. Wenn das operative Tagesgeschäft drückt, werden Dokumentation, Markterkundung und Konsistenzprüfung zu den Aufgaben, die nach hinten geschoben werden.

Das hat eine wichtige Konsequenz für die Vermeidung: Diese Fehler sind nicht durch Weiterbildung der Vergabestellen-Mitarbeitenden zu beheben. Sie sind nur durch organisatorische Vorkehrungen zu beheben – durch Prozesse, die sicherstellen, dass die richtigen Schritte zur richtigen Zeit gemacht werden.

Was bei teamwerk anders läuft

Die teamwerk AG begleitet Vergabeverfahren seit über einem Jahrzehnt – häufig in der kommunalen Abfallwirtschaft, wo Verfahren mit zweistelligen Millionenvolumen über Jahre laufen. Aus dieser Erfahrung haben wir ein Vorgehen entwickelt, das die genannten Fehler systematisch ausschließt:

  • Der Vergabevermerk entsteht parallel zum Verfahren, nicht im Nachgang.
  • Die Markterkundung wird als eigenständiger Verfahrensschritt mit dokumentierter Methodik durchgeführt.
  • Vor Veröffentlichung der Unterlagen erfolgt eine explizite Konsistenzprüfung zwischen Leistungsbeschreibung, Wertung und Vertrag.


Diese Schritte sind nicht aufwendiger als das übliche Vorgehen. Sie sind nur anders strukturiert – mit dem entscheidenden Unterschied, dass sie in der Nachprüfung tragen.

Gemeinsam mit der teamiur Rechtsanwälte bieten wir öffentlichen Auftraggebern beides aus einer Hand: das praktische Vergabemanagement und die juristische Begleitung. Wenn Sie vor einem Verfahren stehen – kommen Sie gerne auf uns zu.

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