Vergaberecht/-management während der Corona-Pandemie
Die Auswirkungen der Corona-Pandemie machen sich auch im Bereich der öffentlichen Ausschreibungen bemerkbar. Infolge temporär erforderlicher organisatorischer Umstrukturierungen und zum Teil veränderter Beschaffungsbedarfe kommen die in Vergangenheit ohnehin bereits stark ausgelasteten Vergabestellen weiter an ihre Belastungsgrenze. Im Gegenzug melden sich vermehrt Bieter, die aus ähnlichen Gründen immer mehr in zeitliche Bredouille bei der Einhaltung von Angebotsfristen kommen. Eine kurzfristige Beschaffung, die gerade jetzt wichtig sein kann, ist dem Vergaberecht infolge einzuhaltender Fristen meist fremd. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat daher in seinem Rundschreiben vom 19.03.2020 die vergaberechtlich zulässigen Wege der Beschaffung bei Dringlichkeit aufgezeigt: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/oeffentliche-auftraege-und-vergabe.html Ähnlich reagierten zum Teil einzelne Bundesländer, wie zum Beispiel das Schreiben des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz zeigt: https://mwvlw.rlp.de/fileadmin/mwkel/Abteilung_2/8203/RdSchr_MWVLW_Vergaberecht_Corona-Pandemie_20.03.2020.pdf Die _teamwerk_AG hat sich schnell auf die mit der Corona-Pandemie verbundenen Auswirkungen eingestellt und steht Ihnen in gewohnter Stärke zur Verfügung. … Weiterlesen